sonstige erläuterungen

beziehungen zu nahe stehenden unternehmen und personen

Gemäß ias 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.

Als nahe stehende Personen im kuka Konzern kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die nicht konsolidierten und assoziierten Unternehmen der kuka Aktiengesellschaft in Betracht.

In der folgenden Tabelle werden die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften des Konsolidierungskreises und nahe stehenden Gesellschaften des kuka Konzerns dargestellt.

Anteile

Erbrachte Lieferungen
und Leistungen
des Konzerns an nahe
stehende Unternehmen

Empfangene Lieferungen und Leistungen
des Konzerns von nahe stehenden Unternehmen

in %

2007

2008

2007

2008

kuka InnoTec GmbH, Augsburg / Deutschland

51

0,0

0,1

0,3

0,5

Sonstige unter 1 mio. €

0,0

0,0

0,1

0,0

0,0

0,1

0,4

0,5

neukonsolidierte gesellschaften 2008

kuka Robot Automation Taiwan Co. Ltd., Chung-Li City / Taiwan

100

1,9

0,0

0,0

0,0

kuka Robotics Japan k. k., Tokio / Japan

100

0,3

0,0

0,1

0,0

2,2

0,0

0,1

0,0

2,2

0,1

0,5

0,5

(davon aus Discontinued Operations)

(0,0)

(–)

(0,0)

(0,0)

Die Festlegung der Verrechnungspreise für gruppeninterne Umsätze erfolgt marktorientiert unter Beachtung des „Dealing at Arm’s Length“-Prinzips.

Die an nahe stehende Unternehmen erbrachten Leistungen betreffen vor allem Provisionen und Umsätze mit nicht konsolidierten Vertriebs- und Servicegesellschaften. Die empfangenen Leistungen des Konzerns von nicht konsolidierten verbundenen und assoziierten Unternehmen umfassen im Wesentlichen Vorleistungen zur Weiterverarbeitung bei den konsolidierten Gesellschaften des kuka Konzerns.

Den wesentlichen Teil der Forderungen zwischen voll konsolidierten Gesellschaften des kuka Konzerns und nahe stehenden Gesellschaften zeigt folgende Tabelle.

Anteile

Forderungen des Konzerns gegenüber nahe stehenden Unternehmen

in %

31.12.2007

31.12.2008

kuka InnoTec GmbH, Augsburg / Deutschland

51

0,0

0,3

Sonstige unter 1 mio. €

0,3

0,1

0,3

0,4

neukonsolidierte gesellschaften 2008

kuka Robot Automation Taiwan Co. Ltd., Chung-Li City / Taiwan

100

3,2

0,0

3,2

0,0

3,5

0,4

(davon aus Discontinued Operations)

(0,0)

(0,0)

Die bestehenden Verbindlichkeiten betragen 0,2 mio. € (Vorjahr: 0,1 mio. €) und sind im Einzelfall und in der Gesamtheit aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung.

Mit Ausnahme der im Vergütungsbericht dargestellten Rechtsgeschäfte wurden mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der kuka Aktiengesellschaft von keinem Unternehmen des kuka Konzerns berichtspflichtige Geschäfte vorgenommen.

honorare des abschlussprüfers

Das in 2008 als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers ag beträgt 0,9 mio. €. Für Abschlussprüfungen wurden 0,7 mio. € erfasst. Steuerberatungsleistungen wurden durch den Abschlussprüfer nicht erbracht. Für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen des Abschlussprüfers und für sonstige Leistungen wurden jeweils 0,1 mio. € als Aufwand erfasst.

erklärung zum corporate governance kodex

Die gleichlautenden Entsprechenserklärungen gem. § 161 AktG des Vorstands vom 23. Februar 2009 und des Aufsichtsrats vom 24. Februar 2009 sind im Internet über die Website der Gesellschaft (www.kuka.de) allen Interessenten zugänglich.

mitteilung nach § 26 wphg

Nachfolgend werden die im Geschäftsjahr 2008 erfolgten Mitteilungen aufgeführt:

jpMorgan Asset Management (uk) Limited, London / Vereinigtes Königreich, hat mit Schreiben vom 24. Januar 2008 folgendes mitgeteilt:

„Gemäß § 21 Abs. 1 wphg teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der jpMorgan Asset Management (uk) Limited an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstr. 140, 86165 Augsburg, am 21. Januar 2007 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr 2,59 % (689.793 Anteile) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden der jpMorgan Asset Management (uk) Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 zugerechnet.“

jpMorgan Asset Management Holdings Inc., New York / usa, hat mit Schreiben vom 24. Januar 2008 folgendes mitgeteilt:

„Gemäß § 21 Abs. 1 wphg teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der jpMorgan Asset Management Holdings Inc. an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstr. 140, 86165 Augsburg, am 21. Januar 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr 2,71 % (719.821 Anteile) beträgt. Die Stimmrechte werden jpMorgan Asset Management Holdings Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 2 wphg zugerechnet und stammen unter anderem von jpMorgan Asset Management (uk) Limited.“

jpMorgan Chase & Co., New York / usa, hat mit Schreiben vom 24. Januar 2008 folgendes mitgeteilt:

„Gemäß § 21 Abs. 1 wphg teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der jpMorgan Chase & Co. an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstr. 140, 86165 Augsburg, am 21. Januar 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr 2,72 % (722.258 Anteile) beträgt. Die jpMorgan Chase & Co. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 wphg i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 2 wphg zugerechneten Stimmrechte betragen 2,71 % (719.821 Anteile) und stammen von jpMorgan Asset Management Holdings Inc. Daneben werden jpMorgan Chase & Co. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wphg weitere Stimmrechte von 0,01 % (2.437 Anteile) zugerechnet.“

Morgan Stanley Investment Management Limited, London / Großbritannien, hat der kuka Aktiengesellschaft (vormals iwka Aktiengesellschaft) am 4. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg folgendes mitgeteilt:

„Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 wphg mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der iwka Aktiengesellschaft am 25. 04. 2007 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (797.358 Stimmrechtsaktien) beträgt. Von diesen Stimmrechten sind 2,99 % (797.358 Stimmrechtsaktien) der Morgan Stanley Investment Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 wphg zuzurechnen.“

oddo et cie, Paris / Frankreich, hat mit Schreiben vom 17. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg folgendes mitgeteilt:

„Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 wphg mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft am 03. 12. 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,48 % (1.192.660 Stimmrechtsaktien) beträgt. Von diesen Stimmenrechten werden uns 4,48 % (1.192.660 Stimmrechtsaktien) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 wphg zugerechnet. Stimmrechte, welche uns zugerechnet werden, werden über die folgende Gesellschaft gehalten, die durch oddo et cie kontrolliert wird und welche Stimmrechte im Umfang von 3 % oder mehr an der kuka Aktiengesellschaft hält: oddo Asset Management, Paris / Frankreich.“

oddo Asset Management, Paris / Frankreich, hat mit Schreiben vom 17. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg folgendes mitgeteilt:

„Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 wphg mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft am 03. 12. 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,48 % (1.192.660 Stimmrechtsaktien) beträgt. Von diesen Stimmrechten werden uns 4,48 % (1.192.660 Stimmrechtsaktien) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 wphg zugerechnet.“

Herr Brian Fenwick-Smith, Monaco, hat mit Schreiben vom 21. Mai 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, am 2. Mai 2008 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,97 % (790.000 Aktien) beträgt.

Die kuka Aktiengesellschaft teilte gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 wphg am 11. Juni 2008 mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der kuka Aktiengesellschaft, Augsburg / Deutschland, (isin: de0006204407, wkn: 620 440) am 10. Juni 2008 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,07 % (das entspricht 817.825 Stimmrechten) beträgt.

Die Oppenheim Asset Management Services S. à. r. l., Luxembourg / Luxembourg, hat mit Schreiben vom 24. September 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg folgendes mitgeteilt:

„Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 wphg mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der kuka ag am 22. September 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,35 % (891.246 Stimmrechte) beträgt.“

Die Oppenheim Asset Management Services S. à. r. l., Luxembourg / Luxembourg, hat mit Schreiben vom 26. September 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg folgendes mitgeteilt:

„Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 wphg mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der kuka ag am 25. September 2008 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,17 % (1.374.349 Stimmrechte) beträgt.“

Die Grenzebach-Gruppe, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 folgende Stimmrechtsmitteilungen übermittelt:

  1. Die Grenzebach GmbH & Co. kg, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, am 28. November 2008 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,43 % (1.445.000 Aktien) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Grenzebach GmbH & Co. kg gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wphg zugerechnet. Die Stimmrechte, die der Grenzebach GmbH & Co. kg zugerechnet werden, werden über folgendes, kontrolliertes Unternehmen gehalten: Grenzebach Maschinenbau GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland.
  2. Die Grenzebach Maschinenbau GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, am 28. November 2008 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,43 % (1.445.000 Aktien) beträgt.
  3. Die Grenzebach Verwaltungs-GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, am 28. November 2008 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,43 % (1.445.000 Aktien) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Grenzebach Verwaltungs-GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wphg zugerechnet. Die Stimmrechte, die der Grenzebach Verwaltungs-GmbH zugerechnet werden, werden über folgende, kontrollierte Unternehmen gehalten: Grenzebach GmbH & Co. kg, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, diese wiederum kontrollierend die Grenzebach Maschinenbau GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland.
  4. Herr Rudolf Grenzebach, Deutschland, hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 gemäß § 21 Abs. 1 wphg mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der kuka Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, am 28. November 2008 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,43 % (1.445.000 Aktien) beträgt. Diese Stimmrechte werden Herrn Grenzebach gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wphg zugerechnet. Die Stimmrechte, die Herrn Grenzebach zugerechnet werden, werden über folgende, kontrollierte Unternehmen gehalten: Grenzebach Verwaltungs-GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, diese wiederum kontrollierend die Grenzebach GmbH & Co. kg, Asbach-Bäumenheim / Deutschland, diese wiederum kontrollierend die Grenzenbach Maschinenbau GmbH, Asbach-Bäumenheim / Deutschland.

gesamtbezüge des aufsichtsrats und des vorstands

Die Mitglieder des Vorstands sind auf der Seite Organe aufgeführt. Die Werte sind abweichend von den sonstigen Angaben im Anhang in T € ausgewiesen.

Vergütung des Vorstands

Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen.

Die fixen Bestandteile bestehen aus Fixum und Sachbezügen. Die variablen Bestandteile enthalten jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Das Fixum wird in zwölf monatlich gleich bleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Sachbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen im Wesentlichen aus der Nutzung von Dienstwagen.

Der variable Bestandteil wird in Abhängigkeit von der Entwicklung wirtschaftlicher Kenngrößen wie ebit, Capital Employed und Free Cashflow des kuka Konzerns gewährt. Die Einzelheiten hierzu werden gesondert jährlich vereinbart. Die variablen Bestandteile enthalten eine Obergrenze.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 ist mit den Mitgliedern des Vorstands vertraglich außerdem vereinbart, dass die Gesellschaft nach eigenem Ermessen eine weitere variable Tantieme im Falle besonderer Leistungen beschließen kann.

Darüber hinaus wurde für die Mitglieder des Vorstands in 2006 erstmals ein Phantom Share-Programm („Programm“) vereinbart, welches langfristige Anreizwirkung hat. Phantom Shares sind virtuelle Aktien, die dem Inhaber das Recht auf eine Barzahlung in Höhe des gültigen Aktienkurses der Gesellschaft gewährt. Anders als bei Aktienoptionen enthalten Phantom Shares also nicht allein die Wertsteigerung, sondern den gesamten Aktienwert als Erlös. Außerdem wird während der Planlaufzeit jährlich je virtueller Aktie ein Dividendenäquivalent in Höhe der tatsächlich ausgeschütteten Dividende auf echte kuka Aktien gezahlt. Stimmrechte sind mit den Phantom Shares nicht verbunden.

Das Programm umfasst jeweils drei Kalenderjahre und ist erstmals für die Jahre 2006 – 2008 vereinbart. Das derzeitige Programm bezieht sich auf die Jahre 2008 – 2010. Zu Beginn der Dreijahresperiode legt der Personalausschuss des Aufsichtsrats das Zuteilungsvolumen fest. Geteilt durch den Anfangskurs der kuka Aktie ergibt sich eine vorläufige Zahl von Phantom Shares. Ebenfalls zu Beginn des dreijährigen Performance-Zeitraums wird vom Personalausschuss ein eva (Economic Value Added) der Continuing Operations (vor Steuern) auf Basis der operativen Planung der drei Bezugsjahre festgelegt [ebit abzüglich Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals (ce) x 0.11 (0,09) = eva], welches sich an dem Budget des ersten Geschäftsjahres des Dreijahreszeitraums und der Planung der beiden nachfolgenden Geschäftsjahre orientiert. Das Programm für die Jahre 2006 – 2008 und das Programm für die Jahre 2007 – 2009 hat einen Zinssatz von 11 %. Das Programm für die Jahre 2008 – 2010 hat einen Zinssatz von 9 %. Das kumulative eva des dreijährigen Performance-Zeitraums wird durch das eva der Continuing Operations entsprechend der operativen Planung der drei Bezugsjahre geteilt. Der Erfolgsfaktor kann zwischen 0 und 2,0 schwanken. Die endgültige Anzahl der Phantom Shares hängt von dem erreichten Erfolgsfaktor ab, mit welchem die vorläufige Zahl der Phantom Shares multipliziert wird. Die Obergrenze bildet eine Verdoppelung der Phantom Shares. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der endgültigen Anzahl Phantom Shares zum Endkurs (Durchschnittskurs der kuka Aktie zwischen dem 1. Januar des den drei Bezugsjahren folgenden Jahres („Folgejahr“) und dem Tag vor der ersten Sitzung des Personalausschusses des Folgejahres).

Das jeweilige Vorstandsmitglied ist verpflichtet, in Höhe von 25 % des im April des Folgejahres ausgezahlten Bruttobetrags kuka Aktien zum dann gültigen Aktienkurs zu erwerben. Dieser Erwerb dient zum Aufbau eines festgelegten Haltevolumens von 50 % der Jahresgrundvergütung von kuka Aktien ab März des Folgejahres. Diese Verpflichtung endet mit dem Ausscheiden aus dem kuka Konzern. Im Falle einer Kündigung – unabhängig von welcher Seite sie erfolgt – verfallen alle zugeteilten Phantom Shares.

Für das Phantom Share-Programm wird als Anfangskurs der Durchschnittskurs der kuka Aktie zwischen dem 1. Januar und dem Tag vor der ersten Sitzung des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft des Folgejahres festgelegt; dieser war für das erste Phantom Share-Programm ein Betrag von 21,25 €, für das zweite Phantom Share-Programm 21,91 € und für das derzeitige Phantom Share-Programm ein Betrag von 21,65 €.

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats entscheidet jedes Jahr aufs Neue über die Gewährung einer aktienorientierten Vergütung für den Vorstand. Aus der wiederholten Gewährung in der Vergangenheit kann kein Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher oder vergleichbarer Leistungen für die Zukunft abgeleitet werden.

Ziel dieses Programms ist, dass jedes Mitglied des Vorstands von kuka zugleich auch Aktionär sein soll. Es fördert den Anteilsbesitz der Mitglieder des Vorstands bei kuka und verknüpft damit die Interessen dieser Organmitglieder noch enger mit denen der Aktionäre. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele sowie der Vergleichsparameter ist ausgeschlossen.

Zwei Mitgliedern des Vorstands ist von der Gesellschaft eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt worden, welche unverfallbare Ansprüche auf Ruhegeld, Witwen- und Waisenrente umfasst. Kredite wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

Vergütung im Jahr 2008

Die gewährten Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2008 auf insgesamt 3.504 T €.

In den Bezügen des Geschäftsjahres 2008 sind das Festgehalt, die Sachbezüge, die variablen erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütungen und die Vergütung nach dem Phantom Share-Programm enthalten. Diese Summe enthält sämtliche Beträge, die im Jahr 2008 ausgezahlt oder im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 zurückgestellt worden sind, abzüglich der zum 31. Dezember 2007 zurückgestellten Beträge.

Die variable erfolgsabhängige Tantieme bemisst sich zu je 1/3 nach der Zielerreichung bezüglich des ebit, des Capital Employed und des Cashflow im Geschäftsjahr 2008.

Im Fall der Zielerreichung beträgt die variable Vergütung einen für jedes Vorstandsmitglied festgelegten Eurobetrag. Im Falle der Zielüber- und Zielunterschreitung wird sie entsprechend pro rata der Über- bzw. Unterschreitung berechnet und kann maximal das Doppelte betragen und im umgekehrten Fall sich bis auf 0,00 € vermindern.

Das Verhältnis zwischen Fixum und erfolgsabhängigen Komponenten ergibt sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle:

Festgehalt inklusive Sachbezüge *

Tantieme für das Geschäftsjahr 2008

Phantom Share-Programme Zuteilungsvolumen (Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung)

Insgesamt

Gerhard Wiedemann (bis 30. 09. 2008)

448 **

241

83

772

Dr. Horst J. Kayser (ab 01. 10. 2008)

102

100

166

368

Dr. Jürgen Koch (bis 30. 06. 2008)

744 ***

435

0

1.179

Dr. Matthias J. Rapp (ab 01. 07. 2008)

155

91

200

446

Bernd Liepert

408 ****

181

150

739

3.504 *****

* Sachbezüge setzen sich aus der Nutzung von Dienstwagen, Übernahme von Übernachtungskosten am Sitz der Gesellschaft, Reisekosten und Prämien für Unfallversicherung zusammen. Die Prämie für die d&o-Versicherung ist in den Sachbezügen nicht enthalten, weil sie, anders als bei der Unfallversicherung, nicht individuell zuordenbar ist, da die Gesellschaft eine Pauschalprämie für den geschützten Personenkreis, welcher über die Mitglieder des Vorstands hinausgeht, entrichtet.

** Inkl. Dividende 23 T €.

*** Inkl. Dividende, Abfindung, variable Vergütung anteilig für das Jahr 2009 und Auszahlung aus den Phantom Share-Programmen 557 T €.

**** Inkl. Dividende 18 T €.

***** Durch die laufzeitbezogene Abgrenzung der verschiedenen Phantom Share-Programmen wurden abweichend hierzu im Geschäftsjahr 2008 2.578 T € als Vorstandsbezüge in der Gewinn- und Verlustrechung erfasst.

phantom share-programm 20062008

Zuteilungsvolumen in T € (Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung)



Anfangskurs der 
kuka Aktie in €


Vorläufige Anzahl der Phantom Shares

Gerhard Wiedemann

100

21,25

4.706

Dr. Jürgen Koch

150

21,25

5.883 *

Bernd Liepert

100

21,25

4.706

* Anteilig bis zum 30. Juni 2008 berechnet und ausbezahlt.

phantom share-programm 20072009

Zuteilungsvolumen in T € (Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung)



Anfangskurs der 
kuka Aktie in €


Vorläufige Anzahl der Phantom Shares

Gerhard Wiedemann

150

21,913

6.845 *

Dr. Jürgen Koch

150

21,913

3.423 **

Bernd Liepert

150

21,913

6.846

Dr. Matthias J. Rapp

75

21,913

3.423 ***

Dr. Horst J. Kayser

50

21,913

2.282 ****

* Anteilig bis zum 30. September 2008.

** Anteilig bis zum 30. Juni 2008 berechnet und ausbezahlt.

*** Anteilig ab 1. Juli 2008.

**** Anteilig ab 1. Oktober 2008.

phantom share-programm 20082010

Zuteilungsvolumen in T € (Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung)



Anfangskurs der 
kuka Aktie in €


Vorläufige Anzahl der Phantom Shares

Gerhard Wiedemann

83

21,65

3.849 *

Dr. Horst J. Kayser

116

21,65

5.389 *

Dr. Jürgen Koch

Dr. Matthias J. Rapp

125

21,65

5.773 *

Bernd Liepert

150

21,65

6.928

* Anteilig

Für die hieraus voraussichtlich anfallenden Auszahlungen werden Rückstellungen nach den Verhältnissen des Bilanzstichtags gebildet. Dabei wird die mit dem bisher erreichten Erfolgsfaktor gewichtete vorläufige Anzahl der Phantom Shares mit dem Börsenkurs der kuka Aktie am Stichtag multipliziert und zeitanteilig zurückgestellt. Die entsprechenden Rückstellungen betragen:

phantom share-programm 20062008

Stand der Rückstellung 31.12.2008

Gerhard Wiedemann

37

Dr. Horst J. Kayser

0

Dr. Jürgen Koch

0

Dr. Matthias J. Rapp

0

Bernd Liepert

37

phantom share-programm 20072009

Stand der Rückstellung 31.12.2008

Gerhard Wiedemann

82

Dr. Horst J. Kayser

5

Dr. Jürgen Koch

0

Dr. Matthias J. Rapp

13

Bernd Liepert

51

phantom share-programm 2008 – 2010

Stand der Rückstellung 31.12.2008

Gerhard Wiedemann

65

Dr. Horst J. Kayser

3

Dr. Jürgen Koch

0

Dr. Matthias J. Rapp

5

Bernd Liepert

11

Soweit Mitgliedern des Vorstands Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt sind, gilt folgendes:

Den Herren Wiedemann und Liepert waren von den Konzerngesellschaften, bei welchen sie Vorsitzende der Geschäftsführung waren bzw. sind, Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt worden. Diese hat die kuka Aktiengesellschaft im Jahr 2006 übernommen (1. April 2006). Für die Zeit vor der Übernahme werden die Konzerngesellschaften belastet. Die Versorgungszusage für Herrn Wiedemann beinhaltet eine Altersrente von max. 36 T € p. a. und für Herrn Liepert von max. 6 T € p. a. Sie enthält außerdem Zusagen auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwenrente (60 % der Altersrente) und Waisenrente (12 % der Altersrente für Halbwaise und 24 % für Vollwaise). Bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegelds vermindert sich dieses um 1 % des Pensionsendbetrags für jedes bei Beginn der Rentenzahlung an der Vollendung des 65. Lebensjahres fehlende angefangene Vierteljahr.

In 2008 sind den Pensionsrückstellungen folgende Beträge zugeführt worden:

Zuführung

Gerhard Wiedemann

44

Dr. Jürgen Koch

Bernd Liepert

2

Bei der Auszahlung der variablen Vergütung wird von dieser ab 2006 ein Betrag in Höhe der jährlichen Zuführung zur Pensionsrückstellung bei den Herren Wiedemann und Liepert einbehalten.

Das bereits im Geschäftsjahr 2007 ausgeschiedene Vorstandsmitglied, Herr Dieter Schäfer, konnte seinen Dienstwagen noch bis zum 30. Dezember 2008, dem ursprünglich vereinbarten Ende des Dienstvertrags, nutzen. Weitere Bezüge an frühere Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2008 nicht gewährt.

Von einigen Ausnahmen abgesehen, sind ehemaligen Vorstandsmitgliedern Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt, welche Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten beinhalten. Der Betrag der für diese Personengruppe im Jahr 2008 gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen beläuft sich auf insgesamt 9.080 T € (hgb) (Vorjahr: 8.853 T €).

Entschädigungsvereinbarungen der kuka Aktiengesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

vergütung des aufsichtsrats

Struktur der Vergütung

Auf Grund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Januar 2006 ist die Satzung dahingehend geändert worden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung erhalten.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste Vergütung, welche 30 T € beträgt und nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die Vierfache, Stellvertreter des Vorsitzenden die doppelte Vergütung. Für die Leitung der Hauptversammlung, sofern diese nicht vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet wird, sowie für die Mitgliedschaft in einem oder mehreren nicht nur vorübergehend tätigen Ausschüssen, erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 30 T €. Ein Ausschussvorsitzender erhält – auch wenn er mehreren Ausschüssen vorsitzt oder Mitglied in einem anderen Ausschuss ist – höchstens das Eineinhalbfache der jährlichen Vergütung; dies gilt nicht für den Ausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG.

Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Aufsichtsratssitzung nach seiner Wahl entweder die Erstattung seiner Auslagen oder ein pauschales Sitzungsgeld von 450 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dieses Wahlrecht kann nur einmal jährlich ausgeübt werden.

Vergütung für die Jahre 2007 und 2008

Die dargestellten Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats galten bereits für die in 2008 fällig gewordene Vergütung für das Geschäftsjahr 2007. Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2007 und 2008:

Zahlung 2008
(Vergütung für
2007)

Rückstellung 2008
(Vergütung für
2008)

Dr. Rolf Bartke
Vorsitzender des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Personalausschusses


165


165

Mirko Geiger
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. 05. 2008)


90


33

Jürgen Kerner
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 15. 05. 2008)


0


57

Jürgen Kerner (bis 15. 05. 2008)

30

11

Walter Prues

60

60

Dr. Reiner Beutel

60

60

Dr. Herbert Meyer
Vorsitzender des Prüfungsausschusses


75


75

Pepyn René Dinandt

30

30

Dr.-Ing. Helmut Leube

30

30

Herbert R. Meyer (bis 15. 05. 2008)

30

11

Fritz Seifert

30

30

Wilhelm Steinhart (bis 15. 05. 2008)

30

11

Prof. Dr.-Ing. Gerd Hirzinger (bis 15. 05. 2008)

30

11

Helmut Gierse (ab 15. 05. 2008)

0

19

Wilfried Eberhardt (ab 15. 05. 2008)

0

19

Siegfried Greulich (ab 15. 05. 2008)

0

19

Thomas Knabel (ab 15. 05. 2008)

0

19

gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der kuka ag schlagen der Hauptversammlung am 29. April 2009 in Augsburg vor, für das Geschäftsjahr 2008 keine Dividende auszuschütten.

ereignisse nach dem bilanzstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

Augsburg, 23. Februar 2009

kuka Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Horst J. Kayser Dr. Matthias J. Rapp