corporate governance bericht

Über die Corporate Governance bei kuka berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex („cgk“) wie folgt:

Verantwortungsvolle und transparente Corporate Governance ist eine der grundlegenden Maximen von kuka. Dies gilt auch für das Zusammenwirken zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

entsprechenserklärung

Die Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat, die seit 2002 in jedem Geschäftsjahr abgegeben worden sind, sind jeweils auf den Internetseiten der Gesellschaft www.kuka-ag.de allen Interessenten zugänglich gemacht worden.

Die gleich lautenden Erklärungen des Vorstands vom 2. März 2010 und des Aufsichtsrats vom 5. März 2010 nach § 161 Abs. 1 Satz 1 aktg und nach Maßgabe des cgk lauten wie folgt:

„1. Für die bis einschließlich 30. September 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder wich die kuka Aktiengesellschaft von der Empfehlung in Ziffer 3.8. Satz 4 cgk alte Fassung und von der Wiedergabe der gesetzlichen Regelung in Ziffer 3.8. Satz 4 cgk insoweit ab, als die d&o-Versicherung für diese nur einen geringen Selbstbehalt vorsah. Die kuka Aktiengesellschaft hielt diesen Selbstbehalt für ausreichend, um ein pflichtgemäßes und am Gesellschaftsinteresse ausgerichtetes Handeln der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten. Für die mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2009 oder später neu bestellten Vorstandsmitglieder wurde in den Dienstverträgen den gesetzlichen Anforderungen an den Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 aktg neue Fassung Rechnung getragen. Diese Vorstandsmitglieder werden allerdings noch von der bereits vor Änderung des § 93 Abs. 2 Satz 3 aktg abgeschlossenen d&o-Gruppenpolice erfasst, die nur einen geringen Selbstbehalt vorsieht. Im Einklang mit der Übergangsvorschrift in § 23 Abs. 1 Satz 1 egaktg wird diese Gruppenpolice mit Wirkung zum 1. Juli 2010 angepasst werden.

2. Die kuka Aktiengesellschaft weicht für den Aufsichtsrat von der Empfehlung in Ziffer 3.8 Satz 4 cgk alte Fassung und Ziffer 3.8 Satz 5 neue Fassung cgk ab. Der in der als Gruppenvertrag abgeschlossenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (so genannte d&o-Versicherung) für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgesehene Selbstbehalt wird mit Wirkung zum 1. Januar 2010 aufgehoben. Die kuka Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder nicht erforderlich ist, um diese zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe anzuhalten.

3. Abweichend von Ziffer 4.2.3 Satz 3 cgk neue Fassung erhält das Vorstandsmitglied Dr. Bickel ausschließlich ein Fixgehalt und keinen variablen Vergütungsbestandteil. Die Zahlung einer variablen Vergütung erscheint der Gesellschaft nicht geboten, weil Herr Dr. Bickel zunächst für die Dauer eines Jahres zum Mitglied des Vorstands bestellt wurde. Nach Ansicht der kuka Aktiengesellschaft kann bei einer Tätigkeit für einen derart kurzen Zeitraum durch variable Vergütungskomponenten keine sinnvolle langfristige Anreizwirkung erzielt werden.

4.Die Vorstandsverträge der aktuellen Vorstandsmitglieder enthalten keine begrenzende Regelung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund (Ziffer 4.2.3 Satz 11 neue Fassung). Die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps erschien der Gesellschaft angesichts der kurzen Laufzeit der Vorstandsverträge entbehrlich. Der Vorstandsvertrag von Herrn Schulak hat eine Laufzeit von drei Jahren, die Vorstandsverträge der übrigen Vorstandsmitglieder jeweils von einem Jahr.

5. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine feste Vergütung (Ziffer 5.4.6 Satz 4 cgk). Der Aufsichtsrat ist nach Prüfung verschiedener variabler Vergütungsmodelle und nach eingehender interner und externer Beratung der Überzeugung, dass unter Berücksichtigung seiner Unabhängigkeit und aller wesentlicher Aspekte, insbesondere der gesetzlichen Aufgaben des Aufsichtsrats, der Wahlperioden seiner Mitglieder sowie der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit, eine feste Vergütung eine aus Corporate Governance Gesichtspunkten angemessene Vergütungsstruktur darstellt.

Im Übrigen erfüllt die kuka Aktiengesellschaft auch nahezu alle Anregungen, welche der Kodex enthält.“

Die gleichlautenden Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind seit dem 10. März 2010 im Internet auf der Webseite der Gesellschaft www.kuka-ag.de zugänglich.

führungs- und unternehmensstruktur

Der kuka Konzern besteht aus der kuka Aktiengesellschaft, welche die geschäftsleitende Holding des Konzerns darstellt, und den beiden Geschäftsbereichen Robotics und Systems. Sämtliche Konzerngesellschaften sind – bis auf einige Ausnahmen – den beiden Führungsgesellschaften kuka Roboter GmbH und kuka Systems GmbH zugeordnet und werden von diesen unmittelbar oder mittelbar überwiegend zu 100 % gehalten.

Zwischen den Geschäftsbereichen werden bei Markt- und Produktionsfeldern sowie bei Kunden und der geografischen Ausrichtung Gemeinsamkeiten identifiziert und intensiv weiterentwickelt. Davon unberührt bleibt, dass die Geschäftsbereiche für ihr Geschäft und damit auch für ihr Ergebnis verantwortlich sind. Ebenso erfolgt, wie bisher, die Kontrolle der Umsetzung der Zielvorgaben durch das Projekt- und Risikomanagement, durch eine ausgeprägte kennzahlenorientierte Führung sowie durch Führungskräfteentwicklung und Markenstrategie.

Der Vorstand der kuka Aktiengesellschaft bestand ab dem 1. Januar 2009 aus zwei Personen, nämlich dem Vorstandsvorsitzenden (ceo) und dem Vorstand für Finanzen und Controlling (cfo). Die Satzung der kuka Aktiengesellschaft sieht ausdrücklich vor, dass der Vorstand aus zwei Personen bestehen kann (§ 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft). Mit Beschluss des Aufsichtrats vom 16. November 2009 wurde ein weiteres Vorstandsressort, und zwar für Restrukturierung und Organisation (coo), geschaffen und am 17. November 2009 durch Bestellung von Herrn Dr. Bickel zum Mitglied des Vorstands besetzt.

Mit dieser Neuorganisation ist die Weiterentwicklung und Umsetzung des Kostensenkungsprogramms verbunden.

verantwortungsvolles zusammenwirken von vorstand und aufsichtsrat

Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Hierfür arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder an. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und die hierfür ergriffenen Maßnahmen. Dabei geht der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen ein und erläutert die Gründe, die zu diesen Abweichungen geführt haben. Die Berichterstattung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat umfasst auch das Thema der Corporate Compliance. Für bedeutende Geschäftsvorgänge enthalten die Satzung und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Näheres zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat kann dem Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 8 bis 15 entnommen werden.

Im Berichtsjahr 2009 bestanden keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.

Herr Dr. Bickel ist Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und ist ebenfalls Mitglied der Geschäftsführung der Beratungsgesellschaft Alvarez & Marsal Deutschland GmbH, die im Auftrag der Gesellschaft tätig ist. Die Bestellung und der Abschluss des Vorstandsvertrages von Herrn Dr. Bickel sowie die Beauftragung der Beratungsgesellschaft Alvarez & Marsal Deutschland GmbH durch die Gesellschaft erfolgte nach eingehender Prüfung der Vertragsbedingungen durch den Personalausschuss und den Aufsichtsrat. Im Falle eines Interessenkonflikts ist Herr Dr. Bickel verpflichtet, den Interessen der kuka Aktiengesellschaft Vorrang einzuräumen. Herr Dr. Bickel darf an keinen Entscheidungen der Geschäftsführung der Alvarez & Marsal Deutschland GmbH mitwirken, die die kuka Aktiengesellschaft betreffen.

vorstand

Im Geschäftsjahr 2009 bestand der Vorstand aus zwei bzw. ab dem 17. November 2009 aus drei Mitgliedern. Es gab folgende Änderungen in der Besetzung des Vorstands der Gesellschaft:

Herr Dr. Horst J. Kayser hat sein Amt als Vorsitzender des Vorstands und Arbeitsdirektor der kuka Aktiengesellschaft zum 30. September 2009 niedergelegt. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand war Herr Dr. Kayser insbesondere für die strategische Unternehmensentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, obere Führungskräfte des Konzerns, Personal und Recht zuständig.

Herr Dr. Till Reuter ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 zum Vorsitzenden des Vorstands der kuka Aktiengesellschaft bestellt worden. Er hat als Nachfolger von Herrn Dr. Kayser mit Ausnahme der Zuständigkeit für das Ressort „Personal“ und der Position des Arbeitsdirektors dessen Aufgaben mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 übernommen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Reuter für den Bereich „Investor Relations“ zuständig.

Herr Dr. Matthias J. Rapp hat sein Amt als Mitglied des Vorstands für Finanzen und Controlling zum 30. September 2009 niedergelegt. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand war er insbesondere für „Finanzen und Controlling“ sowie „Investor Relations“ verantwortlich.

Herr Stephan Schulak ist ab 1. Oktober 2009 zum Vorstand für Finanzen und Controlling sowie am 21. Oktober 2009 zum Arbeitsdirektor der kuka Aktiengesellschaft bestellt worden. Als Nachfolger von Herrn Dr. Rapp hat er dessen Aufgaben mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 mit Ausnahme des Bereiches „Investor Relations“ übernommen. Herr Schulak wurde des Weiteren zum Arbeitsdirektor bestellt und ist für den Bereich „Personal“ zuständig.

Herr Dr. Walter Bickel ist ab 17. November 2009 zum Vorstand (coo) bestellt worden. Er hat den Aufgabenbereich „Restrukturierung und Organisation“ (coo) übernommen. In dieser Funktipon ist Herr Dr. Bickel verantwortlich für die Bereiche „Risk Management“, „Organisation“, „Einkauf“, „it“ und „Facility Management“.

Die Mitglieder des Vorstands treten in der Regel mindestens alle 14 Tage zu einer Sitzung zusammen und halten darüber hinaus ständig engen Kontakt. Im Vorstand werden Interessenkonflikte vermieden. Es hat im Berichtsjahr keine Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern gegeben.

vergütung des vorstands

Die Vergütung des Vorstands wird in dem nachfolgenden Vergütungsbericht dargestellt.

aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist nach dem Mitbestimmungsgesetz zusammengesetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern; jeweils sechs Mitglieder sind von den Aktionären und von den Arbeitnehmern gewählt.

Die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat fand am 15. April 2008 statt. Das Ergebnis der Wahl wurde am 24. April 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Amtsperiode der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat begann unmittelbar nach Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 und endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013.

Die Herren Pepyn René Dinandt und Helmut Gierse haben ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April 2009 niedergelegt. In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April 2009 wurden Herr Bernd Minning und Herr Dr. Till Reuter zu Mitgliedern des Aufsichtsrats anstelle von Herrn Dinandt und Herrn Gierse gewählt.

Die Amtsperiode von Herrn Minning und Herrn Dr. Reuter endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013.

Die Herren Dr. Rolf Bartke, Dr. Reiner Beutel, Dr. Herbert Meyer und Dr. Helmut Leube haben mit Wirkung zum 18. September 2009 ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt und sind aus dem Gremium ausgeschieden.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 18. September 2009 wurden Herr Prof. Dr. Dirk Abel, Herr Prof. Dr. Uwe Loos, Herr Dr. Uwe Ganzer und Herr Guy Wyser-Pratte zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtsperiode von Herrn Prof. Dr. Abel, Herrn Prof. Dr. Loos, Herrn Dr. Ganzer und von Herrn Wyser-Pratte endet entsprechend dem Beschluss des Amtsgerichts Augsburg mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010.

In der Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am 21. September 2009 wurde Herr Dr. Till Reuter zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Auf Grund der Bestellung von Herrn Dr. Reuter zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft auf der Grundlage von § 105 Abs. 2 aktg hat Herr Dr. Reuter sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats am 29. September 2009 niedergelegt. Sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats ruht seither.

In der Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am 29. September 2009 wurde Herr Bernd Minning anstelle von Herrn Dr. Reuter zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats in maßgeblicher Position bei wichtigen Geschäftspartnern tätig waren oder sind, erfolgten Geschäfte mit diesen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten.

Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner Einschätzung eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, so dass eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat gewährleistet ist. Die Unabhängigkeitskriterien von Ziffer 5.4.2 cgk sind damit erfüllt. Herr Dr. Ganzer verfügt als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Es hat im Berichtsjahr keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern gegeben. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte insgesamt sechs Ausschüsse gebildet. Dies sind

  1. der Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG,
  2. der Personalausschuss,
  3. der Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 cgk),
  4. der Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 cgk),
  5. der Strategie- und Entwicklungsausschuss sowie
  6. der Technologie- und Produktionsausschuss

Gemäß den Bestimmungen des Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss mit Compliancefragen befasst und der Vorstand hat insoweit an dieses Gremium berichtet.

Es ist mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich unterrichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Schließlich ist mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er den Aufsichtsrat informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärungen zum Kodex ergeben (Ziffer 7.2.3 cgk). Der Abschlussprüfer hat den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2009 auftragsgemäß einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Auch im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit (Ziffer 5.6 cgk) auf Basis der Bestimmungen des Corporate Governance Kodex überprüft. Der Aufsichtsrat hatte eine wissenschaftliche Begleitung der Effizienzprüfung des Gremiums durch die Universität Witten / Herdecke beschlossen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen des Forschungsprojekts „High Performance Boards – Qualität und Effizienz im Aufsichtsratsgremium“ durch das Institut für Corporate Governance der Universität Witten / Herdecke. Über die Ergebnisse der Prüfung ließ sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. April 2009 berichten.

vergütung des aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in dem nachfolgenden Vergütungsbericht dargestellt.

aktienbesitz

Herrn Dr. Till Reuter werden Aktien in einem Umfang von insgesamt 1,73 % der von der kuka Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien zugerechnet. Einzelheiten hierzu können dem Lagebericht S. 59 entnommen werden. Die weiteren Mitglieder des Vorstands halten keine Aktien. Herrn Guy Wyser-Pratte werden Aktien in einem Umfang von insgesamt 8,8 % der von der kuka ag ausgegebenen Aktien zugerechnet. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates halten insgesamt weniger als 1 % der ausgegebenen Aktien.

corporate compliance

Wesentliche Zielvorgaben sind rechtstreues und wertorientiertes Verhalten. Vor diesem Hintergrund ist das vom Vorstand im November 2007 verabschiedete und vom Aufsichtsrat im Dezember 2007 gebilligte Corporate Compliance Programm zum 1. Februar 2008 konzernweit in Kraft getreten. Das Corporate Compliance Programm ist derzeit in einem Handbuch und insgesamt 15 Richtlinien verkörpert, welche sich mit den für den Konzern wesentlichen Rechtsgebieten und Geschäftsaktivitäten befassen. Gemäß einem Beschluss des Vorstands hat der Vorsitzende des Vorstands die oberste Zuständigkeit für dieses Programm. Es wurde ein Compliance Committee, bestehend aus konzernangehörigen Personen zur Steuerung, Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des Corporate Compliance Programms etabliert. In den beiden Führungsgesellschaften kuka Roboter GmbH und kuka Systems GmbH sind Compliancebeauftragte ernannt worden. Zusätzlich wurde die Stelle eines externen Ombudsmanns etabliert. Die Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern wurde auch im Jahr 2009 weiterentwickelt und fortgeführt.

hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2010 wird am 29. April 2010 in Augsburg stattfinden.

Jede Aktie besitzt eine Stimme. Es sind Stückaktien ausgegeben und Globalurkunden erstellt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Der Vorstand erleichtert den Aktionären ihre Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung dadurch, dass er ihnen anbietet, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern weisungsgebundene Vollmachten zu erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch in der Hauptversammlung für dort anwesende Aktionäre erreichbar. Daneben ist auch die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und sonstigen Dritten möglich.

rechnungslegung und abschlussprüfung

Die Rechnungslegung erfolgt für den kuka Konzern seit dem Jahr 2004 nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Accounting Standards (ias) und den International Financial Reporting Standards (ifrs), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses werden von einem unabhängigen Abschlussprüfer durchgeführt, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats hat die ordentliche Hauptversammlung 2009 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt / Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2009 gewählt. Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses ist der Halbjahresfinanzbericht 2009 einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen worden.

Die Prüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrages an ihn, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Vereinbarung des Honorars sind entsprechend den Bestimmungen des Corporate Governance Kodex vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgenommen worden.

chancen und risikomanagement sowie controlling

Das Chancen- und Risikomanagement des kuka Konzerns ist im Kapitel Risikobericht des Geschäftsberichts auf den Seiten 49 bis 56 dargestellt. Es ist nach den gesetzlichen Bestimmungen darauf ausgerichtet, existenzgefährdende Risiken für den kuka Konzern und seine operativen Gesellschaften frühzeitig zu erkennen, um Maßnahmen zur Risikominimierung, Risikoüberwälzung und Risikovermeidung ergreifen zu können. Die Risikostrategie und -politik orientiert sich insbesondere an den Geschäftsrisiken, den finanzwirtschaftlichen Risiken einschließlich der Fremdwährungsrisiken und den spezifischen Risiken der Geschäftsbereiche jeweils auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht. Insbesondere der Bereich Controlling ist ein wesentliches Instrument für das effiziente Risikomanagement des kuka Konzerns.

Das Chancen- und Risikomanagement ist auch im Jahr 2009 weiter optimiert worden. Es ist ständige Aufgabe des Vorstands, das Chancen- und Risikomanagement an neue Gegebenheiten der Gesellschaft anzupassen.

finanzpublizität

Die Gesellschaft unterrichtet ihre Aktionäre, die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die Medien über die Lage sowie über wesentliche Geschäftsergebnisse, insbesondere durch Quartalsfinanzberichte, den Halbjahresfinanzbericht, den Geschäftsbericht, die Bilanzpressekonferenz über den Jahresabschluss und die jährlich stattfindende ordentliche Hauptversammlung. Hinzu kommen, das Jährliche Dokument nach § 10 wppg, Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 wphg, Mitteilungen nach § 15a wphg (Director’s Dealings) und nach § 26 wphg (Veröffentlichungen von Mitteilungen von Aktionären und Inhaber bestimmter Finanzinstrumente), Analystenkonferenzen, Gespräche mit Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland sowie sonstige Pressemitteilungen.

Alle Informationen erfolgen auch in englischer Sprache und werden zeitgleich im Internet veröffentlicht. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung werden im Finanzkalender publiziert, der im Geschäftsbericht auf der hinteren Umschlagsseite und im Internet unter www.kuka-ag.de zu finden ist.