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Beteiligung der Landesbank Baden-Württemberg an der IWKA Aktiengesellschaft

Überschreitung der Schwelle von 5 % der Stimmrechte

20. Dezember 2004


Am 20.12.2004 hat die Landesbank Baden-Württemberg mit Schreiben vom 17.12.2004 der IWKA Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft unter Einschluss von Zurechnungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG am 15.12.2004 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 5,11 % beträgt.

 

Karlsruhe, den 20. Dezember 2004

Der Vorstand