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KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um einen Betrag von EUR 6.915.974,00 auf EUR 76.075.974,00 gegen Bareinlage zu erhöhen.

6. November 2009


Ausgegeben werden 2.659.990 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 je Aktie und zum Platzierungspreis von EUR 10,50 je Aktie; dies entspricht dem Eröffnungskurs im Xetra-Handel am 06.11.2009.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung ausgeschlossen.

Die neuen Aktien werden von der Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co.KG, Hamburg, gezeichnet und übernommen und sind ab dem Geschäftsjahr 2009 dividendenberechtigt.

Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft damit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 27.929.895,00 Mio. zu.

Der Emissionserlös dient der Stärkung der Kapitalbasis der KUKA Aktiengesellschaft.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt jeweils der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart zugelassen werden.

 

Augsburg, den 06.11.2009

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand