Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der KUKA SE & Co. KGaA besteht aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus jeweils sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz richtet.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit dieser gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Wenn einer von diesen während seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ist unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.
Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter am 28.03.2023 und der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung vom 03.05.2023 hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028 konstituiert.
Der Aufsichtsrat bildet einen Ausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte weitere Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festsetzen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee)
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Dem Prüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts der KUKA SE & Co. KGaA und des KUKA Konzerns. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers unterbreitet er dem Aufsichtsrat nach eigener Prüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der KUKA SE & Co. KGaA und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat.
Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Er erörtert mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit dem Risikomanagementsystem des Unternehmens und überwacht die Qualität und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontroll- und Revisionssysteme. Die unternehmensinterne Revision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasst sich weiterhin mit der Compliance im Unternehmen, was sowohl das Compliance Programm, das Compliance Management System und einzelne Compliance Fälle umfasst. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss.
Mitglieder des Prüfungsausschusses:
Eric Wang
Armin Kolb
Carola Leitmeir
Matti Riedlinger