Wählen Sie Ihren Standort:

Land

Wählen Sie eine Sprache:

  • Deutsch / German
  • Englisch / English
  • Deutsch / German
  • Deutsch / German

Übernahmeangebot der Midea Gruppe: Abschluss der Investorenvereinbarung

Im Zuge des Übernahmeangebots der MECCA International (BVI) Limited (die „Bieterin“), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Midea Group Co., Ltd. („Midea“), vom 16. Juni 2016 haben heute die Bieterin und Midea mit der KUKA Aktiengesellschaft („KUKA“) eine Investorenvereinbarung abgeschlossen.

28. Juni 2016


KUKA Aktiengesellschaft
Zugspitzstrasse 140, 86165 Augsburg

- ISIN DE0006204407 -
- ISIN DE000A2BPXK1 -

Zugelassen an folgenden deutschen Börsen:
Frankfurt am Main und München

Marktsegment: Prime Standard

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Übernahmeangebot der Midea Gruppe: Abschluss der Investorenvereinbarung

Im Zuge des Übernahmeangebots der MECCA International (BVI) Limited (die „Bieterin“), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Midea Group Co., Ltd. („Midea“), vom 16. Juni 2016 haben heute die Bieterin und Midea mit der KUKA Aktiengesellschaft („KUKA“) eine Investorenvereinbarung abgeschlossen.

Die Investorenvereinbarung ist ein rechtlich bindender Vertrag nach deutschem Recht, der weitreichende und langfristige Verpflichtungen und Erklärungen der Bieterin und Midea enthält. Die seitens der Bieterin und Midea eingegangenen Verpflichtungen und abgegebenen Erklärungen betreffen die Absicherung, Anerkennung bzw. Unterstützung der weiteren Geschäftsstrategie von KUKA, der Unabhängigkeit des Vorstands von KUKA, des Aufsichtsrats von KUKA, der Finanzierung von KUKA, der Marken und gewerblichen Schutzrechte von KUKA, der Kunden- und Lieferantenbeziehungen von KUKA, des Sitzes und der Standorte von KUKA sowie der Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmervertretung.

Überdies haben sich die Bieterin und Midea verpflichtet, keine gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen von KUKA vorzunehmen, und erklärt, keinen Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder eines anderen Unternehmensvertrages im Sinne von §§ 291 ff. AktG und keine Aufhebung der Börsennotierung anzustreben. Die Investorenvereinbarung hat eine langfristige Laufzeit von 7,5 Jahren.

Weitere Einzelheiten zu der Investorenvereinbarung sind in der Begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrat vom 28. Juni 2016 dargestellt. Diese gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats ist auf der Homepage der KUKA Aktiengesellschaft unter www.kuka.com veröffentlicht.

Augsburg, 28. Juni 2016

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Newsmeldung herunterladen

PDF herunterladen